Keine Dolce Vita in Cremlingen

Gemeindebürgermeister lehnt Italienisches Restaurant auf dem Rübenkampe ab
 Am südwestlichen Rand der Ortschaft Cremlingen soll das Baugebiet Rübenkamp II („Auf dem Rübenkampe“) als Mischgebiet entwickelt werden. Das heißt, es wird Gewerbe angesiedelt und Wohnbebauung errichtet. Dem stellvertretenden Ortsbürgermeister Hans Gerkens (CDU) liegt die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung der Ortschaft Cremlingen sehr am Herzen. Daher stellte er bereits im November 2021 auch im Namen zweier weiterer Investoren eine Projektentwicklungsanfrage in diesem Baugebiet an den Gemeindebürgermeister. Gedacht ist an ein Wohn- und Geschäftshaus auf einem Grundstück mit 1.000 – 1.500m² Fläche nahe am Laheweg. Diese Lage sei notwendig, da sich im Erdgeschoss des Gebäudes ein italienisches Restaurant mit Eiscafé niederlassen will und dazu die schöne Aussicht auf das Landschaftsschutzgebiet Herzogsberge benötigt wird. Des Weiteren würde die Lage nahe des Laheweges die Besucherfrequenz von Spaziergängern deutlich erhöhen. Im 1.OG möchte der Massagesalon Lotus Balance eine weitere Niederlassung in Cremlingen errichten und im 2.OG sollen Wohnungen mit Blick auf die Herzogsberge entstehen.

 

Die schriftliche Anfrage von Herrn Gerkens wurde von Seiten des Gemeindebürgermeisters bzw. einer Mitarbeiterin mehrfach telefonisch in aller Deutlichkeit abgelehnt mit dem Hinweis, dass „die Auswahl der Grundstücksbewerber allein dem Gemeindebürgermeister obliegt und dies Chefsache“ wäre. Stellv. Ortsbürgermeister Gerkens und der CDU-Ortsverbandsvorsitzende Volker Brandt berichteten auf der „B&B-Tour“ des CDU-Ortsverbandes im März dem Landtagsvizepräsidenten Frank Oesterhelweg über diese rigorose Projektablehnung. Herr Oesterhelweg zeigte sich sehr befremdet darüber und vertrat zusammen mit Gerkens und Brandt die Ansicht, dass ein derart hochwertiges Projekt italienischer Gastronomie an diesem Orte den Standort Cremlingen weiter aufwerten würde. Die Vergabe von Grundstücken in einem kommunalen Baugebiet bedarf einer demokratisch legitimierten Grundlage, hier dem Verwaltungsausschuss (VA) der Gemeinde, und kann nicht vom Gutdünken des obersten Verwaltungsbeamten abhängig sein. Es wurde mittlerweile auch bekannt, dass das gesamte Baugebiet der Cremlinger Wohnungsbaugesellschaft CWG  übertragen werden soll. Über diese ganze Abwicklung gibt es noch keine kommunalpolitisch verbindliche Entscheidung.

 

In der letzten Sitzung des Cremlinger Ortsrates am 17. März wurde auf Antrag von Volker Brandt einstimmig beschlossen, dass der Ortsrat in die Grundstücksvergabe des Baugebietes Rübenkamp II einbezogen werden möchte, wenn sein Urteil auch politisch nicht bindend sei. Hier sei die so häufig beschworene Transparenz und bürgerliche Teilhabe angebracht, geht es doch um eine Aufwertung des Cremlinger Ortsbildes.