Dachanhebungen zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung zukünftig verfahrensfrei

Änderung der Niedersächsischen Bauordnung bringt deutliche Entlastung

Im April hatte sich Dachdeckermeister Uwe Heuer mit einem besonderen Problem an den Landtagsabgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) gewandt. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um Klimaschutz und Energieeinsparung sei die Dämmung von Gebäuden besonders wichtig, in besonderem Maße auch die Dämmung von Dächern.
Bild (privat): Uwe Heuer und Frank Oesterhelweg am Firmensitz des Dachdeckermeisters.Bild (privat): Uwe Heuer und Frank Oesterhelweg am Firmensitz des Dachdeckermeisters.

Aufgrund baulicher Gegebenheiten sei oftmals eine sogenannte Aufsparrendämmung notwendig, was die Anhebung eines Daches um bspw. 15 bis 20 cm erfordere. Dafür war offiziell bisher tatsächlich ein Bauantrag über einen Architekten notwendig, was erhebliche zeitliche und finanzielle Belastungen für Bauherren und ausführende Unternehmen mit sich brachte. Nun soll hier, so Oesterhelweg, im Rahmen der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), Abhilfe geschaffen werden.

> Frank Oesterhelweg: "Die vorgesehene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung trägt in vielen Fällen zur Entbürokratisierung bei. So auch hier, weil diese Baumaßnahmen genehmigungsfrei gestellt werden sollen. In diesem konkreten Fall werden die Bauherren also im Hinblick auf bürokratische Verfahren und v. a. Kosten deutlich entlastet, die Abläufe werden auch für die ausführenden Firmen einfacher. Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den beiden die Regierung tragenden Fraktionen das so mittragen." Die Änderung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.